| Mitgliedstatus | Vereinsbeitrag pro Quartal |
| Familie | 75,00 € |
| Ehepaar | 63,00 € |
| Erwachsene (Aktive) | 45,00 € |
| Senioren (ab 65) und Schwerbehinderte (ab 70% mit Nachweis) | 22,00 € |
| Azubis, Studenten, Schüler und Umschüler bis 27. Lebensjahr (mit Nachweis) | 33,00 € |
| Kinder bis 17 Jahre | 25,00 € |
| Eltern/Kind Turnen: 1 Elternteil mit bis zu 2 Kindern bis 6 Jahren | 45,00 € |
| Eltern/Kind Turnen: 1 Elternteil mit 3-4 Kind bis 6 Jahren | 52,00 € |
| Aufnahmegebühr (einmalig) | 20,00 € |
| Bearbeitungsgebühr für Zahlung per Rechnung (Entfällt bei Zahlung per Lastschrift) | 20,00 € |
| Kinder bis 7 Jahre | 5 € pro Monat |
| 8-35 Jahre |
10€ pro Monat |
| 36-49 Jahre |
5€ pro Monat |
| ab 50 Jahre |
Kein Zusatzbeitrag |
| Familienmitgliedschaft |
pauschal + 10€ pro Monat |
| Eltern-Kind-Turnen |
pauschal + 5€ pro Monat |
Warum dieser Schritt notwendig ist?
Die Verbandsabgaben steigen, die Zuschüsse der Stadt Heidelberg wurden gekürzt, und auch im
Passwesen sowie in Organisation und Verwaltung sind die Kosten deutlich gestiegen. Wir sehen
leider, dass viele Vereine in der Region dadurch massiv unter Druck geraten und sogar Abteilungen
schließen müssen. Diesen Weg möchten wir unbedingt vermeiden – denn unser Ziel ist es, weiterhin
verlässlich, professionell und zukunftsorientiert für euch da zu sein.
Uns ist bewusst, dass eine Beitragserhöhung nie leichtfällt. Gleichzeitig sind wir überzeugt, dass wir
nur so auch in Zukunft sichere Strukturen, engagierte Trainerinnen und Trainer sowie ein attraktives
Sportangebot für alle Altersgruppen gewährleisten können. Gemeinsam können wir es schaffen, die
Turnabteilung stark zu halten – für unsere Kinder, für uns Erwachsene, für die ganze Gemeinschaft.
Für Rückfragen und persönliche Gespräche stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Hiermit erkenne ich die Satzung der Sportgemeinschaft Heidelberg- Kirchheim e.V. an. Eine eventuelle Austrittserklärung bedarf der Schriftform und muss unter Einhaltung der in der Satzung geregelten Fristen, dem Vorstand der SGK gegenüber erklärt werde. Beendigung der Mitgliedschaft ist laut § 6.2 der Satzung zum 30.06. und 31.12. eines Jahres, mit einer Frist von 14 Tagen (Eingang Geschäftsstelle) möglich.
Der Eintritt sowie Austritt bei der SGK werden schriftlich mit Hinweis auf die Mitgliedsnummer bzw. das mögliche Austrittsdatum von unserer Geschäftsstelle zeitnah bestätigt.
Für jede Aufnahme in die SGK wird eine einmalige Verwaltungsgebühr von 20,- € erhoben. Die Beiträge werden in Quartalsbeiträgen zum 15.2; 15.5; 15.8; und 15.11 des Jahres fällig. Bei Beitragszahlung gegen Rechnung, wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,- € pro Rechnungsstellung zusätzlich
Anmeldungen können auch auf dem Postweg oder per Mail/Fax an unsere Geschäftsstelle gesendet werden. Formulare finden Sie hier als Download !
Telefon: 06221 / 712325
Telefax: 06221 / 785066
E-Mail: [email protected]
Weitere Downloads unter: https://sgk-sport.de/downloads/
